Geschäfts- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für
Zahntechnik Goebel GmbH
Inhaber : Rudolf Goebel


Gültig ab 01.01.2004

 

Allgemeine Bedingungen


Die nachstehenden Geschäfts- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen , nach denen wir ausschließlich arbeiten, sind von dem Auftraggeber mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sollten einzelne Passagen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen davon unberührt verbindlich.

 

Preise


Grundlage der Berechnung ist unsere am Tage der Lieferung gültige Preisliste zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Datum der Ausstellung und besitzen eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Nicht verbindlich ist der Preis für Materialien. Diese werden nach Tagespreis und nach tatsächlich verbrauchter Menge abgerechnet. Zahlung 14 Tage netto Vertragsinhalt und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Die Kosten für Kostenvoranschläge werden bei Auftragserteilung verrechnet.

 

Zahlung


Die verschiedenen Arbeits- und Liefergänge eines Auftrages werden nach Abschluss in einer Einzelrechnung berechnet. Diese Einzelrechnungen werden monatlich zu einer Sammelrechnung zusammengefasst. Diese ist spätestens dreißig Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen gewähren wir 3% Skonto auf die Leistung. Nach Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir dem Auftraggeber Verzugszinsen von fünf Prozent über dem aktuellen Diskontsatz. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.

 

Garantie


Wir haben nur einzugestehen für die Passgenauigkeit auf dem Modell. Von entscheidender Bedeutung für die Passgenauigkeit einer Arbeit im Munde des Patienten sind die von dem Auftraggeber erstellten Unterlagen (z. B. Abformung, Modell, Bissnahme usw.). Wir sind berechtigt, solche Arbeitsunterlagen, die uns nicht ausreichend erscheinen, zurück zu senden. Eine Prüfungspflicht ist für uns damit nicht verbunden. Für die Folgen mangelhafter Arbeitsunterlagen können wir keine Haftung übernehmen. Garantie wird für die Passgenauigkeit auf dem Modell übernommen.

 

Mängelhaftung


Die Arbeiten und Rechnungen sind nach Empfang durch den Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Beanstandungen sind bis spätestens zum 8. Tag nach Lieferung unter Beifügung der alten Arbeitsunterlagen sowie der neuen Abformungen und notwendigen neuen Arbeitsunterlagen anzumelden. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Arbeit entweder korrekt nachbessern, neu anfertigen oder zurücknehmen. Unsere Mängelhaftung besteht bis zum Ablauf des vierundzwanzigsten Monats bei herausnehmbarem- und festsitzendem Zahnersatz nach Ablieferung der fertigen Arbeit bzw. Rechnungsdatum. Bei Instandsetzungsarbeiten ist unsere Mängelhaftung ausschließlich auf die reparierte Stelle begrenzt.